Telematikinfrastruktur: Gemeinsam gegen den Honorarabzug

Ende November hätte ein Termin stattfinden sollen, auf den viele TI-Kritiker lange gewartet haben – doch pandiemiebedingt wurde ein für den 25. November angesetzte Verhandlungstermin vor dem Sozialgericht München in einem der Verfahren gegen die Telematikinfrastruktur (TI) abgesagt. Es wäre die bundesweit erste Verhandlung gewesen, in der es um die Rechtmäßigkeit des Honorarabzugs bei Verweigerung des TI-Anschlusses geht.

Der Bayerische Facharztverband (BFAV) und MEDI, die in dieser Sache mittlerweile kooperieren, ärgern sich, dass es in dieser Angelegenheit nicht vorangeht, obwohl es sich um eine quälende Frage für die Praxen handele.

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e-Rezept: Schwachstellen beim Barcode

Die 2D-Barcodes auf den E-Rezepten sind „nicht auf der Höhe der Zeit“. Das schreibt der Online-Dienst „Apotheke Adhoc“ und beruft sich hierbei auf einen IT-Experten. Andere bestätigen.

Mehr durch Zufall habe der Heidelberger IT-Experte Dr. Wolfram Stein, der eigentlich mit der Software für Schnellteststationen in Apotheken beschäftigt war, einen Blick auf die Datamatrix-Codes des E-Rezeptes geworfen, schreibt das Apotheken-News-Portal. Dieser Blick habe ihn misstrauisch gemacht.

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TI: Erste KVen wollen Ausnahmen von Sanktionen ermöglichen

Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Ruhen der Zulassung – das sind Mittel des Disziplinarrechtes, die bei mangelhafter Umsetzung der Vorgaben zur TI-Nutzung eingesetzt werden können. Doch gerade werden sie grundsätzlich infrage gestellt.

Ein „imperfektes Produkt, das man einfach zurückgeben muss“, nannte Dr. Norbert Metke, Vorstandschef der KV Baden-Württemberg, die Telematikinfrastruktur (TI) auf der KBV-Vertreterversammlung Mitte September sehr erbost. Lebhaft argumentierend rief er dazu auf, „mit deutlich vermehrter Aggressivität“ gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium aufzutreten, statt wie bisher nur Sanktionen gegen die KV-Mitglieder zu verhängen. Als konkreten Ansatz für den „Kampf“, forderte er die KBV auf, im Zusammenhang mit der Umsetzung der TI-Vorschriften den juristischen Sachverhalt der „faktischen Unmöglichkeit“ zu prüfen.

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Telematikinfrastruktur: Zwischen Fristverlängerung, Musterprozessen und Verzweiflung

In den nächsten Wochen wird die Digitalisierung die Praxen mit voller Wucht treffen: Um eAU und eRezept kommt nach aktuellem Stand ab Januar keine Praxis mehr herum. Dabei sind deutschlandweit annähernd 10 % der Praxen noch gar nicht an die TI angeschlossen.

Mitte September wendet sich der Hausarzt Dr. Patrick Behran (Name von der Redaktion geändert) an den Vertrieb des Unternehmens, das den Auftrag hatte, bei ihm den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) herzustellen – und daran scheiterte. Er schreibt: „Heute hat bei mir ein Installationsversuch der TI stattgefunden – so muss man es leider nennen. Ich gebe dem Techniker keine Schuld, er hat es viereinhalb Stunden versucht.“ Seine Vorbereitung sei optimal gewesen: TI-Ready-Check und alle Updates durchgeführt, SMC-B-Karten freigeschaltet, KIM-Adresse aktiviert, Passwörter lagen vor, aktueller Netzwerkplan vorhanden. Funktioniert habe es trotzdem nicht.

Bislang hatte sich der Arzt aus Datenschutzgründen noch geweigert, die Installation der TI in Auftrag zu geben. Dafür hat er bis heute rund 14.000 Euro Strafe in Kauf genommen. Diese Einbuße sowie die Angst, eines Tages als Vertragsarzt handlungsunfähig zu werden, hat ihn letztlich die Entscheidung treffen lassen, die er gerne vermieden hätte.

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Elektronische AU: Fristloser Stichtag lässt Fachleute Chaos befürchten

Mit Gongschlag zum 1. Oktober soll die eAU das gängige Muster 1 ersetzen. Vertragsarztpraxen müssen dann die Daten einer AU über KIM an die Krankenkassen übermitteln. Eine Übergangsfrist? Nicht vorgesehen.

Von „drohendem Desaster“ und „Chaos“, das am 1. Oktober eintreten könnte, war die Rede, und dass Praxen in einen „rechtsfreien Raum“ gezwungen würden – in einem Brandbrief an die KBV hatten Verantwortliche aus dem Bereich Digitalisierung von acht KVen Mitte Juli Alarm geschlagen. Betroffen sein könnte den KV-Verantwortlichen zufolge über die Hälfte der Praxen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausstellen.

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