TI: Erste KVen wollen Ausnahmen von Sanktionen ermöglichen

Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Ruhen der Zulassung – das sind Mittel des Disziplinarrechtes, die bei mangelhafter Umsetzung der Vorgaben zur TI-Nutzung eingesetzt werden können. Doch gerade werden sie grundsätzlich infrage gestellt.

Ein „imperfektes Produkt, das man einfach zurückgeben muss“, nannte Dr. Norbert Metke, Vorstandschef der KV Baden-Württemberg, die Telematikinfrastruktur (TI) auf der KBV-Vertreterversammlung Mitte September sehr erbost. Lebhaft argumentierend rief er dazu auf, „mit deutlich vermehrter Aggressivität“ gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium aufzutreten, statt wie bisher nur Sanktionen gegen die KV-Mitglieder zu verhängen. Als konkreten Ansatz für den „Kampf“, forderte er die KBV auf, im Zusammenhang mit der Umsetzung der TI-Vorschriften den juristischen Sachverhalt der „faktischen Unmöglichkeit“ zu prüfen.

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