Wie Praxisteams auf Non-3G-Patienten reagieren können

3G- und 2G-Regelungen sind nicht überall beliebt, aber unstrittig im Kommen. Was den Zugang zu Arztpraxen betrifft, ist das Streitpotenzial aber besonders hoch. Wie die aktuellen Regelungen aussehen und wie Ärztinnen und Ärzte damit umgehen können.

Eine wachsende Zahl an Arztpraxen würde gerne den Zugang zur Sprechstunde von der Erfüllung von 3G- oder sogar 2G-Kriterien ihrer Patienten abhängig machen. Dabei geht es ihnen vor allem darum, das Team und ihre übrigen Patienten vor Ansteckung zu schützen. Gesundheitsministerien und KVen vertreten die Position, dass Vertragsärzte zur Untersuchung und Behandlung von Patienten verpflichtet sind. Wer in die Praxis kommt, habe grundsätzlich Anspruch auf Behandlung. 

Dieses Herangehen sei auch grundsätzlich richtig, sagt der Berliner ­Fachanwalt für Medizinrecht Philip ­Christmann. Vertragsärzte erwerben durch die vertragsarztrechtliche Zulassung nicht nur das Recht, gesetzlich Versicherte zulasten der gesetzlichen Kassen zu behandeln. Sie seien auch verpflichtet, Patienten zu behandeln.  

Es gibt keine vertragsärztliche Pflicht, jeden zu behandeln

Die in diesem Zusammenhang genannten Ansprüche des Patienten auf Behandlung richteten sich aber gegen die gesetzliche Krankenversicherung des Patienten, nicht unmittelbar gegen die Vertragsärzte. „Es gibt mithin keine vertragsarzt­rechtliche Pflicht, jeden Patienten zu behandeln. Der Arzt ist nur aus dem Berufsrecht verpflichtet, die Notfall-, Schmerz- und Akutpatienten umgehend zu behandeln“, betont Christmann.

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Serie MFA4you – Medizinische Fachangestellte gewinnen und halten

Der Fachkräftemangel ist längst in den Arztpraxen angekommen und viele kämpfen mit der Frage: Wo findet man Mitarbeitende, die zum Team und zu den Anforderungen passen und die Praxis mittragen? Und wie hält man gute Kräfte, damit diese nicht in besser bezahlte Jobs abwandern?

In der Serie MFA4you gibt ein Praxisberater in vier Folgen Tipps, wie man nach neuen Teammitgliedern sucht, die richtigen auswählt, sie an die Praxis bindet und ihre Stärken fördert.

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Bis Faxen der Vergangenheit angehört, haften Praxischefs für die Nutzung

Die Bremer Datenschutzbeauftragte hat aus Datenschutzgründen die Fax-Nutzung in Behörden verboten. Und was für Bürgerdaten recht ist, ist für sensible Patientendaten erst recht Gesetz – oder?

Die leichte Spannung, die sich aufbaut, wenn sich das Papier provozierend langsam aus dem Gerät herausschiebt, die kurze Pause im Arbeitsprozess, wenn der kleine Kasten, oft neben dem Drucker platziert, mit Schreiben und Faxnummer gefüttert werden muss, und nicht zuletzt das Wort „Fax“, das irgendwie nicht in die deutsche Sprache passen mag und bei Menschen mit entsprechendem Sinn dafür unbewusst Erheiterung auslöst – faxen, Faxen machen, gefaxt: Das mögen Gründe sein, warum das Fax­gerät gerade bei früheren Jahrgängen immer noch beliebt ist. Dass das Faxen weiterhin zu den preferierten Kommunikationsarten gehört, und zwar auch in Arztpraxen, belegen Umfragen immer wieder. 

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Vernetzte Medizingeräte: 150 Schwachstellen bei IT-Sicherheitscheck identifiziert

Zehn vernetzte medizinische Geräte aus fünf Kategorien hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf IT-Sicherheit getestet. Darunter z.B. Insulinpumpen und Herzschrittmacher. Hersteller und Ärzte können aus dem Projekt über die Testergebnisse hinaus Praxisrelevantes mitnehmen.

Die Norwegerin Marie Moe hatte gerade eben noch ihren Orangensaft getrunken, als sie sich auf einmal auf dem Fußboden umgeben von zerbrochenem Glas und verschüttetem Saft wiederfand. Sie hatte keine Ahnung, was ihr passiert war und warum. Im Krankenhaus erfuhr sie, dass sie ein Problem mit dem Herz hat und ihr ein Schrittmacher eingesetzt werden musste.

Das Spezielle an Marie Moe: Sie hat einen Doktortitel in Informationssicherheit und kümmerte sich z.B. einige Jahre um Cyberangriffe gegen Norwegens kritische Infrastruktur. Seit diesem Vorfall beob­achtet sie auch ihre eigene kritische Infrastruktur: den implantierten Schrittmacher.

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Neuer Tarifvertrag für MFA – Gehaltssprung von 400 Euro möglich

In bestimmten Konstellationen kann der seit dem 1. Januar 2021 geltende Tarifvertrag für MFA zur Folge haben, dass Mitarbeitenden beachtliche Gehaltszuwächse zustehen. Ein Grund zum Ärgern?

Ein Leser aus Süddeutschland hat sich an Medical Tribune gewandt mit einer Frage zum neuen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte. Ende 2020 habe er seiner Mitarbeiterin der Tätigkeitsgruppe V noch 3364,93 Euro Brutto monatlich überwiesen. Seine Frage: Ob er der Mitarbeiterin jetzt tatsächlich 3761,82 Euro zahlen müsse, wie im Vertrag aufgeführt? Das sei keine Erhöhung von 6 %, wie von den Tarifparteien angekündigt, sondern von 12 %! 

So wird die Erfahrung der MFA auf einmal aufgewertet

Die Rechnung des Arztes ist richtig. Verantwortlich für diesen deutlichen Gehaltssprung ist eine der anderen Neuerungen, die der jetzt geltende Tarifvertrag über die 6 % Gehaltssteigerung hinaus mit sich bringt. Diese bedeutet nämlich für die Mitarbeiterin, die schon 30 Berufsjahre vorzuweisen hat, dass sie nicht mehr wie seit ihrem 17. Berufsjahr in der fünften Stufe eingruppiert wird. Durch die Neueinführung weiterer Berufsjahresgruppen findet sie sich auf einmal in der achten Gehaltsstufe wieder, die mit dem 29. Berufsjahr beginnt. 

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Datenpanne bei Online-Terminbuchungssystem

IT-Sicherheitsexperten hatten offenbar über ein Online-Buchungssystem für Arzttermine Zugang zu Millionen Namen, Telefonnummern und geplanten Arztkontakten. Verantwortlich für die behördliche Meldung der Datenschutzverletzung ist der Auftraggeber.

Per Klick zum Arzttermin – Patienten und Praxen freuen sich über die gesparten Telefonate. Wer denkt daran, dass schon der Arztbesuch als solcher eine zu schützende Information ist: Der Gang zur Psychologin, zum Schönheitschirurgen oder ins Kinderwunschzentrum ist nichts für die Öffentlichkeit, und Arbeitgeber oder Versicherungen sollten über die verschiedenen Arztbesuche keinen Einblick in die Krankheitsgeschichte bekommen. Sie hatten ihn aber, zumindest theoretisch: Sicherheitsexperten berichteten Ende 2020 auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs (CCC), wie sie Zugang zu Millionen Terminvereinbarungen inklusive Arzt- und Patientendaten bekamen. Wie das?

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Videoaufzeichnung vom Kongress „Remote Chaos Experience“ des Chaos Computer Clubs, 2020
> Tut mal kurz weh – Neues aus der Gesundheits-IT


Coronaskeptiker und Impfgegner in der Sprechstunde – was hilft im Umgang mit ihnen?

Der Psychologe Philipp Schmid berät Ministerien und Gesundheitsexperten u.a. im Umgang mit Impfgegnern in öffentlichen Debatten. Eine Face-to-Face-Begegnung in der Sprechstunde verlangt ein anderes Vorgehen. Bestimmte Strategien im Gespräch können helfen.

Herr Schmid, was haben lmpfgegner und Pandemieleugner gemeinsam?

Auf jeden Fall eine Grundhaltung, die auf Wissenschaftsleugnung beruht – mal mehr, mal weniger ausgeprägt. Was dem Gegenüber dabei als Erstes auffällt, ist die sehr ähnliche Rhetorik der beiden Gruppen. Zu den typischen Techniken des Wissenschaftsleugnens gehört z.B. das Zitieren falscher Experten. Oder auch, unmögliche Erwartungen anzustellen, etwa, dass eine Impfung zu 100 % sicher sein soll oder wissenschaftliche Daten konsistent sein müssen, was gegen die Idee der Wissenschaft selbst geht. Dann gibt es die Technik der falschen Logik, z.B. die Grundannahme: Was natürlich ist, ist gut, und was menschengemacht ist, ist nicht gut. Und dann gibt es noch die Technik des Selektierens bzw. Cherry Picking: Man nimmt sich einzelne Daten heraus, die das eigene Argument stützen, und ignoriert den Rest. Das wird zurzeit gerne gemacht, wenn es um die Masken geht. Man ignoriert einfach die Größe der Evidenz, die die Effektivität von Masken untermauert.

Welche Interventionsmöglichkeit hat der Arzt, der sich in seiner Sprechstunde wissenschaftsfeindlichen Patienten gegenüber sieht?

Die One-size-fits-all-Lösung gibt es leider nicht. Jede Lösung muss maßgeschneidert sein.

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