Telematikinfrastruktur: Zwischen Fristverlängerung, Musterprozessen und Verzweiflung

In den nächsten Wochen wird die Digitalisierung die Praxen mit voller Wucht treffen: Um eAU und eRezept kommt nach aktuellem Stand ab Januar keine Praxis mehr herum. Dabei sind deutschlandweit annähernd 10 % der Praxen noch gar nicht an die TI angeschlossen.

Mitte September wendet sich der Hausarzt Dr. Patrick Behran (Name von der Redaktion geändert) an den Vertrieb des Unternehmens, das den Auftrag hatte, bei ihm den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) herzustellen – und daran scheiterte. Er schreibt: „Heute hat bei mir ein Installationsversuch der TI stattgefunden – so muss man es leider nennen. Ich gebe dem Techniker keine Schuld, er hat es viereinhalb Stunden versucht.“ Seine Vorbereitung sei optimal gewesen: TI-Ready-Check und alle Updates durchgeführt, SMC-B-Karten freigeschaltet, KIM-Adresse aktiviert, Passwörter lagen vor, aktueller Netzwerkplan vorhanden. Funktioniert habe es trotzdem nicht.

Bislang hatte sich der Arzt aus Datenschutzgründen noch geweigert, die Installation der TI in Auftrag zu geben. Dafür hat er bis heute rund 14.000 Euro Strafe in Kauf genommen. Diese Einbuße sowie die Angst, eines Tages als Vertragsarzt handlungsunfähig zu werden, hat ihn letztlich die Entscheidung treffen lassen, die er gerne vermieden hätte.

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