#Kommentar: Verrat an Arzt und Patient

Die Gesetze aus dem Gesundheitsministerium sorgen für breite Kritik von Datenschützern und Patientenverbänden. Der Arzt wird dabei zum Erfüllungsgehilfen. Ein Kommentar.

Eine Mega-Gesundheitsdatenbank soll im Huckepack des Digitale-Versorgung-Gesetzes von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn entstehen. Alter, Geschlecht, sozioökonomische Faktoren, Wohnort, Behandlungen und digitale Gesundheitsanwendungen der 73 Millionen gesetzlich Versicherten sollen einem „staatlichen Forschungsdatenzentrum“ zugeführt und ohne Zustimmung der Patienten für die Forschung verwendet werden. Am 7. November steht das Gesetz im Bundestag zum Beschluss. Empörung wurde erst kurz vorher laut.

Dabei ist das Kind an anderer Stelle – auch fast unbemerkt – schon erschreckend tief in den Brunnen gefallen: Das jüngst vom Bundestag beschlossene Implantateregister-Errichtungsgesetz EIRD verpflichtet Gesundheitseinrichtungen, Daten von Implantat-Empfängern zentralisiert speichern zu lassen und zur Nutzung freizugeben. Ab Januar 2020 reicht also ein neues Knie, um jede Kontrolle über die Weitergabe von Befund und Anamnese, Gewicht und Größe, Pilleneinnahme und Rauchverhalten zu verlieren.

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#Kommentar: Zertifizierte Befugnis

Man solle das Kleingedruckte seiner Gesundheits­apps lesen, rät die Nachrichtenseite heise.de. Diese Apps werden vom Gesundheitsministerium bejubelt, von Instituten zertifiziert und bald von den Kassen erstattet – muss man da so misstrauisch sein? Ein Kommentar.

Richtig ist, dass medizinische Apps für ihre Erstattung in ein Verzeichnis des Bundesdienstes für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen werden müssen. So das Digitale-Versorgung-Gesetz. In diese Liste werden sie nur aufgenommen, wenn sie Anforderungen an Sicherheit, Funktion, Qualität sowie Datenschutz und -sicherheit erfüllen (und positive Versorgungseffekte aufweisen, aber das ist ein anderes Thema). In der Regel erfüllt diese allgemeinen Anforderungen, wer ein CE-Kennzeichen trägt.

Auch jetzt schon tragen viele Apps eine Reihe von Zertifikaten. Zum Bespiel auch ADA, eine Art digitaler Arzt, der mithilfe von KI vermutliche Diagnosen ermittelt. Ein Vorzeigeprojekt in enger Kooperation mit der Techniker Krankenkasse. Doch aus Sicht von Datenschützern hat sich die Zertifiziererei schon bei den elektronischen Gesundheitsakten als schlechter Witz entlarvt.

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