Die Frankfurter Staatswanwaltschaft ermittelt wegen Korruptionsverdacht gegen einen Oberstaatsanwalt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt: Betrug und Korruption im Gesundheitswesen. In juristischen Kreisen spricht man von einem einmaligen Vorgang in der deutschen Justizgeschichte. In medizinischen Fachkreisen ist man erstmal sprachlos. Ein Kommentar.
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ziehen – egal welchen Ausgang sie nehmen – Reputationsschäden nach sich. Diese Aussage hat der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. im Laufe seiner Karriere unzählige Male so oder ähnlich getroffen. Jetzt wird auf einmal gegen ihn ermittelt, gegen ihn, den Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Der Vorwurf, der ihn in U-Haft gebracht hat, lautet gewerbsmäßige Bestechlichkeit, systematische Korruption über 15 Jahre hinweg. Den Reputationsschaden trägt in diesem Fall auch die Justiz.