Mit Gongschlag zum 1. Oktober soll die eAU das gängige Muster 1 ersetzen. Vertragsarztpraxen müssen dann die Daten einer AU über KIM an die Krankenkassen übermitteln. Eine Übergangsfrist? Nicht vorgesehen.
Von „drohendem Desaster“ und „Chaos“, das am 1. Oktober eintreten könnte, war die Rede, und dass Praxen in einen „rechtsfreien Raum“ gezwungen würden – in einem Brandbrief an die KBV hatten Verantwortliche aus dem Bereich Digitalisierung von acht KVen Mitte Juli Alarm geschlagen. Betroffen sein könnte den KV-Verantwortlichen zufolge über die Hälfte der Praxen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausstellen.