Ein Oberstaatsanwalt, der in vorderster Front gegen Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen kämpfte, soll Kick-back-Zahlungen kassiert haben. Die Ermittlungen gegen Alexander B. sind in vollem Gange. Was passiert jetzt mit den Verfahren, die er selbst gegen Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser angestrengt hat?
Ganz kurz vor der Einstellung seines Verfahrens gegen Geldauflage sei sein Mandant gewesen, erzählt ein hessischer Medizinrechtsanwalt. Dann hörte der Niedergelassene von den schweren Korruptionsvorwürfen gegen genau jenen Oberstaatsanwalt, der gegen ihn ermittelt hatte: Über 15 Jahre hinweg soll dieser an den Gutachten, die er im Rahmen von Ermittlungen erstellen ließ, persönlichen Gewinn rausgeschlagen haben. Die Reaktion des Arztes – spontan und emotional: „Von dem lasse ich mir nichts sagen. Wir rollen alles noch mal auf!“
Doch bei manchen der Ermittlungsverfahren, die Oberstaatsanwalt Alexander B. geführt hat, könnte es für den Beschuldigten möglicherweise gar nicht vorteilhaft sein, wenn sein Verfahren wieder aufgegriffen würden.
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