Ende November hätte ein Termin stattfinden sollen, auf den viele TI-Kritiker lange gewartet haben – doch pandiemiebedingt wurde ein für den 25. November angesetzte Verhandlungstermin vor dem Sozialgericht München in einem der Verfahren gegen die Telematikinfrastruktur (TI) abgesagt. Es wäre die bundesweit erste Verhandlung gewesen, in der es um die Rechtmäßigkeit des Honorarabzugs bei Verweigerung des TI-Anschlusses geht.
Der Bayerische Facharztverband (BFAV) und MEDI, die in dieser Sache mittlerweile kooperieren, ärgern sich, dass es in dieser Angelegenheit nicht vorangeht, obwohl es sich um eine quälende Frage für die Praxen handele.