Corona: Auf der Suche nach Lösungen für den Praxisbetrieb im Winter

Coronaschutzmaßnahmen sind in der Hausarztpraxis nicht leicht umzusetzen. Viele Behelfslösungen geraten mit Beginn der kalten Jahreszeit an ihre Grenzen. Luftfilter sollen den fehlenden Baustein „Luftaustausch“ im Sicherheitskonzept ersetzen können.

Maskengebot, Plexiglas-Spuckschutz, strenges Terminmanagement und Lüften – die Waffen eines Hausarztes, um Patienten und Mitarbeitende vor einer Infektion zu schützen, sind nicht viele. Und oft nicht ausreichend, um dem gesetzlichen bzw. eigenen Schutzansprüchen zu genügen, wenn die Praxis klein ist, die Patienten auch ohne Termine kommen oder die kalte Jahreszeit beginnt.

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Korruptionsverdacht: Vorgehen des Oberstaatsanwalt B. barg für manche Ärzte wohl auch Vorteile

Ein Oberstaatsanwalt, der in vorderster Front gegen Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen kämpfte, soll Kick-back-Zahlungen kassiert haben. Die Ermittlungen gegen Alexander B. sind in vollem Gange. Was passiert jetzt mit den Verfahren, die er selbst gegen Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser angestrengt hat?

Ganz kurz vor der Einstellung seines Verfahrens gegen Geldauflage sei sein Mandant gewesen, erzählt ein hessischer Medizinrechtsanwalt. Dann hörte der Niedergelassene von den schweren Korruptionsvorwürfen gegen genau jenen Oberstaatsanwalt, der gegen ihn ermittelt hatte: Über 15 Jahre hinweg soll dieser an den Gutachten, die er im Rahmen von Ermittlungen erstellen ließ, persönlichen Gewinn rausgeschlagen haben. Die Reaktion des Arztes – spontan und emotional: „Von dem lasse ich mir nichts sagen. Wir rollen alles noch mal auf!“

Doch bei manchen der Ermittlungsverfahren, die Oberstaatsanwalt Alexander B. geführt hat, könnte es für den Beschuldigten möglicherweise gar nicht vorteilhaft sein, wenn sein Verfahren wieder aufgegriffen würden.

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Wenn’s doch nur nervig wäre!

Bis zu 80 000 Praxen sind betroffen – und vielleicht wissen noch nicht mal alle davon. Seit Ende Mai sorgt ein Konfigurationsfehler im TI-Verschlüsselungssystem dafür, dass Konnektoren von mehreren Herstellern Schwierigkeiten mit der Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) haben. – Ein Kommentar –

Die Symptome variieren: Einige Praxen können noch Karten einlesen, andere nicht. In einigen wird ein Prüfnachweis erzeugt, in anderen nicht. Und manche sind komplett offline. Drei Wochen nach Auftreten der Störung war diese erst in zwei Dritteln der Praxen behoben.

Weder KBV noch Ärzte wurden umgehend und angemessen informiert. Und die Finanzierung der Folgekosten war lange ungeklärt – zur Behebung der zentral verursachten Störung muss nämlich jede einzelne Praxis von einem IT-Dienstleister besucht werden. Das kostet.

In der TI, von der in wenigen Monaten die Versorgung abhängen wird, tritt eine Störung auf – und es gibt keinen Notfallplan? Keine Struktur, die sofort technische und politische Verantwortung übernimmt? Die KBV hat recht, wenn sie das scharf kritisiert.

Denn die aktuelle Störung ist für viele Ärzte maximal ärgerlich. Aber bald soll die TI wichtige Funktionen haben. Können die Praxen drei Wochen auf einen ITler warten, wenn es um die Versorgung ihrer Patienten gehen wird? Eine rhetorische Frage.

TI-Störung: Ärzteschaft verärgert über gematik

Seit Ende Mai sorgt ein Konfigurationsfehler in der TI für Störungen in der Anbindung. Die gematik reagierte langsam, die KBV verärgert, die Ärzte je nach Betroffenheit. Ein besorgniserregender Lackmustest für Kommendes.

Mehrere Wochen nach dem Eintreten der Störung durch einen Konfigurationsfehler in der zentralen Telematik-Infrastruktur (TI) können sich weiterhin nicht alle Praxen mit der TI verbinden. Der Fehler wirkt sich in erster Linie auf das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) aus, kann aber auch Funktionen wie den eArztbrief oder die Übertragung der Quartalsrechnung betreffen. Der Betreibergesellschaft gematik zufolge löste ein fehlerhafter Wechsel des Vertrauensankers, der für die Auflösung von Namen in IP-Adressen notwendig ist, die Störung aus.

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Auch Arztpraxen können in der Coronakrise Mietzahlungen aussetzen

Wer eine Arztpraxis hat, ist Mieter oder Eigentümer, und oft auch Vermieter. Ein Gesetz verhindert seit Kurzem die Kündigung von Mietern, die aufgrund der Coronakrise nicht zahlen können. Vermieter schützt es nur indirekt.

Auch wenn reine GKV-Praxen, die weiterhin von den KVen ihre Abschlagszahlungen erhalten, keine akuten Zahlungsschwierigkeiten haben dürften: Je höher der Anteil an IGeL, Privatpatienten oder D-Arzt-Leistungen einer Praxis, desto mehr kann es sie gerade beuteln.

Um Druck rauszunehmen, ist es dann gut, auf der Ausgabenseite entlastet zu werden, wenigstens bis Stützungsmöglichkeiten greifen oder ein normaler Betrieb wieder einsetzt.

Im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 gibt es deswegen einen Paragrafen, der für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 eine Kündigung bei ausbleibender Mietzahlung verhindert. Bedingung dafür ist, dass der Zusammenhang zwischen den Zahlungsschwierigkeiten und der COVID-19-Pandemie glaubhaft gemacht wird.

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Corona: Was bedeutet die Zwangsrekrutierung für Ärzte und ihre Praxen?

Dass ein Arzt zwangsrekrutiert wird, kann auf verschiedenen Grundlagen erfolgen: Entweder in seinem Bundesland, Kreis oder Stadt wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Oder er wohnt in Bayern.

Sozusagen mit Notstands-Verve hat Bayern die Möglichkeit der Zwangsrekrutierung von medizinischem Personal in sein Landesgesetz aufgenommen. Die Eingriffe des Infektionsschutzgesetzes sind so erheblich, dass sie wahrscheinlich noch Verfassungsrechtler auf den Plan rufen werden. Aktuell hilft das Ärzten und Pflegenden aber nicht viel: Sie müssen heute damit umgehen.

Und auch wer nicht in Bayern lebt, den kann es treffen. Denn in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder sind Regelungen enthalten, die ggf. einen ähnlichen Zugriff auf Personen in Heilberufen zulassen.

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Kostenfreie Videosprechstunde in Zeiten des Corona-Virus – so geht’s

Wie hält man die Ansteckungsgefahr durch mit dem Coronavirus infizierte Patienten möglichst klein? Indem man diese erst gar nicht in die Praxis kommen lässt. Die Videosprechstunde könnte helfen.

In Zeiten, in denen menschlicher Flüssigkeitsaustausch als Hochrisikofaktor gehandelt wird, könnten Techniken helfen, die den analogen menschlichen Kontakt einfach ausschließen. Den Arzt-Patienten-Kontakt ersetzt dann die Videosprechstunde. Zwar weist die KBV zu Recht darauf hin, dass man über digitale Kontakte keine Abstriche machen kann. Doch in Praxen mit großem Beratungsbedarf ist diese Art der kontaktlosen Sprechstunde vielleicht wirklich eine Entlastung.

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Leistungskürzung nach HzV-Regelwerksprüfung für Hausärztin überraschend

Die Hausärztin in einer bayerischen Kleinstadt ist verblüfft: Die KV hat die Abrechnung von ihren seit Langem bekannten Patienten verweigert, mit der Begründung, es handele sich um HzV-Patienten.

Es gehe ja letztlich nur um ein paar Hundert Euro. Aber sie fühle sich trotzdem über den Tisch gezogen, so eine bayerische Hausärztin. Die KV Bayerns hat ihr in der Richtigstellungsmitteilung des Honorarbescheids zum 3. Quartal 2019 mitgeteilt, dass zwölf ihrer Patienten aus ihrer Abrechnung ausgeschlossen werden. Sie seien bei einem anderen Hausarzt in die HzV eingeschrieben. „Da sind zwei Heimbewohner dabei, die ich im Drei-Wochen-Abstand besucht habe“, beklagt die Ärztin. Und manche dieser Patienten seien doch schon seit zwei oder drei Jahren bei ihr.

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