Leistungskürzung nach HzV-Regelwerksprüfung für Hausärztin überraschend

Die Hausärztin in einer bayerischen Kleinstadt ist verblüfft: Die KV hat die Abrechnung von ihren seit Langem bekannten Patienten verweigert, mit der Begründung, es handele sich um HzV-Patienten.

Es gehe ja letztlich nur um ein paar Hundert Euro. Aber sie fühle sich trotzdem über den Tisch gezogen, so eine bayerische Hausärztin. Die KV Bayerns hat ihr in der Richtigstellungsmitteilung des Honorarbescheids zum 3. Quartal 2019 mitgeteilt, dass zwölf ihrer Patienten aus ihrer Abrechnung ausgeschlossen werden. Sie seien bei einem anderen Hausarzt in die HzV eingeschrieben. „Da sind zwei Heimbewohner dabei, die ich im Drei-Wochen-Abstand besucht habe“, beklagt die Ärztin. Und manche dieser Patienten seien doch schon seit zwei oder drei Jahren bei ihr.

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