Ambulante Pflege-Wohnformen liegen im Trend – ihre Vor- und Nachteile sind unklar

Während Minister Spahn die Intensivpflege in den Griff bekommen will, hat die Barmer Ersatzkasse ihre Forderung nach mehr Transparenz für ambulantisierte Pflege-Wohnformen erneuert. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung fordert ein Ende des Leistungswirrwarrs im Interesse pflegender Angehöriger.

Genaues weiß man nicht. Das scheint eine der kennzeichnendsten Eigenschaften der ambulant betreuten Pflege-Wohnformen zu sein. Selbst ihre Anzahl wird in den wenigsten Bundesländern erfasst und lässt sich nur hochrechnen aus unterschiedlichen Untersuchungen zu dem Thema. Dass ihre Zahl wächst, steht aber außer Frage.

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Arzneimittel-Lieferengpässe: Neues Gesetz könnte Praxisalltag erleichtern

Das „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ trägt im Huckepack auch Maßnahmen gegen Arzneimittel-Lieferengpässe. Ist damit endlich Schluss mit genervten Patienten, ratlosen Apothekern und wuchernder Dokumentation?

Lieferengpässe bei Medikamenten sind ein „unlustiger Wahnsinn“, finden die Drs. Florian Nieschlag, Peter Sörensen und Stephanie Heidrich, Hausärzte aus dem niedersächsischen Lehrte. Ein Problem seien dabei „die zeitraubenden Telefonate, mit denen wir in der Sprechstunde von den Apothekern gestört werden mit der oft nicht zu beantwortenden Frage nach Therapiealternativen“. Dem einen Zeitfresser folgt dann der nächste: Der erneute Besuch des betroffenen Patienten, „der bei uns Dampf ablassen will und sich über eine Problematik beschwert, die wir weder ändern noch recht erklären können“.

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Hacker verschaffen sich Zugangsberechtigungen zur Telematik-Infrastruktur

Praxisausweis, Arztausweis, eGesundheitskarte, Konnektor: Vier Einfallstore zur Telematikinfrastruktur, derer sich jeder mit ein bisschen Fantasie bemächtigen konnte. Entdeckt wurde das von Mitgliedern des Chaos Computer Clubs. Die Verantwortlichen, in erster Linie Gematik, KBV, BÄK und Kassen, müssen ans Eingemachte.

Die Sicherheitslücken im Zugang zur Telematik-Infrastruktur, die Sicherheitsexperte Martin Tschirsich und sein Team in den letzten Tagen des vergangenen Jahres auf dem 36C3 präsentierten, haben Gematik und die kartenausstellenden Organisationen Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung aufgeschreckt. Jetzt betonen alle, wie wichtig eine schnelle Klärung sei.

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Warum der Praktische Arzt nicht immer auch Facharzt für Allgemeinmedizin sein darf

Die Anfrage eines Arztes an Medical Tribune hatte eine Recherche bei der Ärztekammer zum Thema „Weiterbildungsbefugnis für den Praktischen Arzt“ ausgelöst. Heraus kam: Den Titel Facharzt für Allgemeinmedizin darf er haben, der Praktische Arzt. Aber nicht alle Befugnisse.

Warum der Praktische Arzt nicht immer auch Facharzt für Allgemeinmedizin sein darf

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Seit einigen Jahren schon dürfen Praktische Ärzte gemäß EU-Richtlinie den Titel Facharzt für Allgemeinmedizin tragen. Aber wenn es um eine Weiterbildungsbefugnis geht, werden sie auf einmal wieder zum Praktischen Arzt. Warum ist das so? Und wie kann der Arzt trotzdem eine Befugnis erhalten?

Eine Weiterbildungsbefugnis kann für Hausärzte viel wert sein. Etwa wenn Unterstützung benötigt wird oder die Praxis einen Nachfolger ins Boot holen möchte. Oder wenn man seine Begeisterung für die hausärztliche Arbeit an die Nachkommenden weitergeben will.

Er sei jetzt schon seit über 30 Jahren niedergelassen, wandte sich ein Praktischer Arzt an uns. Jetzt habe er bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe einen Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin gestellt. Er habe auch schon eine Kollegin, die infrage käme. Die räumlichen Voraussetzungen sowie die Zusammensetzung der Patienten seien gegeben und nach so langer Berufserfahrung sei er selbstverständlich davon ausgegangen, über die notwendige Kompetenz zur Weiterbildung zu verfügen. All dessen ungeachtet habe die Ärztekammer Westfalen-Lippe jedoch seinen Antrag abgelehnt.

Der Niedergelassene ist enttäuscht: „Meine Motivation ist, junge Kolleginnen und Kollegen für unser Fachgebiet zu begeistern.“ Trotz Hausärztemangel habe er jetzt der Kollegin absagen müssen. Aber er frage sich weiterhin, ob die Ablehnung aus diesem formalen Grund zwingend erforderlich ist.

Ist die Ablehnung des Arztes gerechtfertigt? Auf Nachfrage teilte uns die Kammer in Münster mit, es sei richtig, dass der Hausarzt gemäß EU-Richtlinie 86/457/EWG den Titel „Facharzt für Allgemeinmedizin“ führen dürfe. Das berechtige ihn über das Führen hinaus aber zu nichts Weiterem – formal habe er die Weiterbildung nicht durchlaufen.

In § 5 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe heißt es dazu: „Die Befugnis zur Weiterbildung kann nur erteilt werden, wenn der Arzt die Bezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung nachweisen kann.“ Für eine Weiterbildungsbefugnis werden also nicht nur Eignung und Titel vorausgesetzt, sondern auch die Tätigkeit „nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung“. Die kann unser Praktischer Arzt aber leider nicht nachweisen.

Für die Entschlossenen gibt es aber trotzdem einen Weg zur Weiterbildungsbefugnis, so die Kammer.

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