Systemkritik bei Corona-Protesten darf nicht ärztlich bemäntelt werden

Die Ärztekammern sollten auf die Instrumentalisierung des Berufsstandes im Rahmen der Coronaproteste reagieren. Denn die Rolle von Ärztinnen und Ärzten, die eine Ablehnung der Coronamaßnahmen politisieren, ist kritisch zu sehen. Dazu habe ich mit Professor Dr. med. Drs. Eckhard Nagel gesprochen.

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Kurzarbeit in Arztpraxen: Wie drei Corona-Monate auf die Zahlen der bedrohten Beschäftigten wirken

Offenbar parallel zur gefühlten Bedrohung durch das Virus schnellte die Anzahl der Kurzarbeitsanzeigen in der Gesundheitsversorgung in März und April steil nach oben. Im Mai spiegelte sich dann die beginnende Rückkehr zur Normalität in den Zahlen.

Bevor Betriebe ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken können, müssen sie bei der Bundesagentur für Arbeit eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Ob dann alle Beschäftigten, für die das erfolgt ist, tatsächlich auch verkürzt arbeiten und Kurzarbeitergeld (KuG) für sie beansprucht wird, lässt sich allerdings erst mit deutlicher Verzögerung feststellen, da die Arbeitgeber bis zu drei Monate Zeit für die Abrechnung haben. Trotzdem sind die Zahlen der Beschäftigten, für die KuG beantragt wird, natürlich aussagekräftig, was die weitere Entwicklung betrifft.

Auf meine Anfrage von hat die Bundesagentur ihre aktuellen Zahlen mit Blick auf Arztpraxen aufgeschlüsselt – nach Art der Praxis, Anzahl der betroffenen Beschäftigten und nach Bundesland.

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Wenn’s doch nur nervig wäre!

Bis zu 80 000 Praxen sind betroffen – und vielleicht wissen noch nicht mal alle davon. Seit Ende Mai sorgt ein Konfigurationsfehler im TI-Verschlüsselungssystem dafür, dass Konnektoren von mehreren Herstellern Schwierigkeiten mit der Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) haben. – Ein Kommentar –

Die Symptome variieren: Einige Praxen können noch Karten einlesen, andere nicht. In einigen wird ein Prüfnachweis erzeugt, in anderen nicht. Und manche sind komplett offline. Drei Wochen nach Auftreten der Störung war diese erst in zwei Dritteln der Praxen behoben.

Weder KBV noch Ärzte wurden umgehend und angemessen informiert. Und die Finanzierung der Folgekosten war lange ungeklärt – zur Behebung der zentral verursachten Störung muss nämlich jede einzelne Praxis von einem IT-Dienstleister besucht werden. Das kostet.

In der TI, von der in wenigen Monaten die Versorgung abhängen wird, tritt eine Störung auf – und es gibt keinen Notfallplan? Keine Struktur, die sofort technische und politische Verantwortung übernimmt? Die KBV hat recht, wenn sie das scharf kritisiert.

Denn die aktuelle Störung ist für viele Ärzte maximal ärgerlich. Aber bald soll die TI wichtige Funktionen haben. Können die Praxen drei Wochen auf einen ITler warten, wenn es um die Versorgung ihrer Patienten gehen wird? Eine rhetorische Frage.

TI-Störung: Ärzteschaft verärgert über gematik

Seit Ende Mai sorgt ein Konfigurationsfehler in der TI für Störungen in der Anbindung. Die gematik reagierte langsam, die KBV verärgert, die Ärzte je nach Betroffenheit. Ein besorgniserregender Lackmustest für Kommendes.

Mehrere Wochen nach dem Eintreten der Störung durch einen Konfigurationsfehler in der zentralen Telematik-Infrastruktur (TI) können sich weiterhin nicht alle Praxen mit der TI verbinden. Der Fehler wirkt sich in erster Linie auf das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) aus, kann aber auch Funktionen wie den eArztbrief oder die Übertragung der Quartalsrechnung betreffen. Der Betreibergesellschaft gematik zufolge löste ein fehlerhafter Wechsel des Vertrauensankers, der für die Auflösung von Namen in IP-Adressen notwendig ist, die Störung aus.

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Maskenpflicht aus Ärztesicht: Von voller Zustimmung bis zur rechtswidrigen Ablehnung

Wie sinnvoll das Tragen einer Maske im Alltag ist, wird von Ärzten unterschiedlich bewertet. Das Spektrum der Ablehner reicht von Uninformierten über Abwäger bis zu Ausstellern von berufsrechtswidrigen Blanko-Attesten.

„Liebe Patienten, fühlen Sie sich auch unwohl, wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen?“, fragte eine chirurgische Praxis aus Sachsen-Anhalt ihre Follower auf Facebook. „Kommen Sie bei uns vorbei und Sie erhalten nach einer kurzen Untersuchung ein Attest, dass Sie vom Tragen des MNS befreit.“ Dann bedankte sich die Praxis bei der KV Baden-Württemberg, die dies auf ihrer Homepage legitimieren würde.

Die KV zeigte sich „einigermaßen überrascht“. Voraussetzung für ein solches Attest sei selbstverständlich auch in Baden-Württemberg ein triftiger medizinischer Grund.

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Auch Arztpraxen können in der Coronakrise Mietzahlungen aussetzen

Wer eine Arztpraxis hat, ist Mieter oder Eigentümer, und oft auch Vermieter. Ein Gesetz verhindert seit Kurzem die Kündigung von Mietern, die aufgrund der Coronakrise nicht zahlen können. Vermieter schützt es nur indirekt.

Auch wenn reine GKV-Praxen, die weiterhin von den KVen ihre Abschlagszahlungen erhalten, keine akuten Zahlungsschwierigkeiten haben dürften: Je höher der Anteil an IGeL, Privatpatienten oder D-Arzt-Leistungen einer Praxis, desto mehr kann es sie gerade beuteln.

Um Druck rauszunehmen, ist es dann gut, auf der Ausgabenseite entlastet zu werden, wenigstens bis Stützungsmöglichkeiten greifen oder ein normaler Betrieb wieder einsetzt.

Im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 gibt es deswegen einen Paragrafen, der für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 eine Kündigung bei ausbleibender Mietzahlung verhindert. Bedingung dafür ist, dass der Zusammenhang zwischen den Zahlungsschwierigkeiten und der COVID-19-Pandemie glaubhaft gemacht wird.

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Corona: Was bedeutet die Zwangsrekrutierung für Ärzte und ihre Praxen?

Dass ein Arzt zwangsrekrutiert wird, kann auf verschiedenen Grundlagen erfolgen: Entweder in seinem Bundesland, Kreis oder Stadt wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Oder er wohnt in Bayern.

Sozusagen mit Notstands-Verve hat Bayern die Möglichkeit der Zwangsrekrutierung von medizinischem Personal in sein Landesgesetz aufgenommen. Die Eingriffe des Infektionsschutzgesetzes sind so erheblich, dass sie wahrscheinlich noch Verfassungsrechtler auf den Plan rufen werden. Aktuell hilft das Ärzten und Pflegenden aber nicht viel: Sie müssen heute damit umgehen.

Und auch wer nicht in Bayern lebt, den kann es treffen. Denn in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder sind Regelungen enthalten, die ggf. einen ähnlichen Zugriff auf Personen in Heilberufen zulassen.

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Zwanghaft ist nicht klug

Lassen sich gute Lösungen erzwingen? Eine verpflichtende Corona-App ist auf jeden Fall so kontraproduktiv wie die Zwangsrekrutierung von medizinischem Personal. Ein Kommentar.

Wer einem Infizierten nahe war, bevor dieser selbst von seiner Infektion wusste, kann nachträglich darüber informiert werden. So lassen sich Infektionsketten unterbrechen. Eine Technik, die das leistet, nennt sich PEPP-PT und wurde gerade auf europäischer Ebene entwickelt. Sie soll in verschiedene Apps einzubauen sein. Damit die Idee funktioniert, müssen allerdings geschätzt 50 Millionen Bundesbürger eine solche App installieren. Das ist viel.

Jetzt tobt die Diskussion, wie sich das erreichen lässt. Die Positionen reichen von „Vertrauen und Solidarität als Motivationsbegründer“ und „Zwangsverpflichtung-sonst-keine-Lockerungen“. Irgendwo dazwischen liegt noch die „gezwungene Freiwilligkeit“, nämlich die Zwangseinspielung der App mit Opt-out-Möglichkeit.

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