Wenn die elektronische Patientenakte nicht DSGVO-konform ist – können Ärzte Probleme bekommen?

Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten verstößt die ePA gegen europäischen Datenschutz. Was heißt das für Ärzte, die ab Januar damit arbeiten sollen?

In einem Schreiben von Anfang November warnte der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) die gesetzlichen Krankenkassen in seinem Zuständigkeitsbereich: Bei Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) nach den Vorgaben des Patientendatenschutzgesetz (PDSG) würden sie gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.

Der Grund: Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Versicherte im ersten Jahr der Akte keine auf einzelne Dateien beschränkte Zugriffsberechtigungen erteilen. Und auch danach gibt es Hürden für die feingranulare Zustimmung: Wer über kein eigenes Endgerät verfügt und keinen Vertreter einsetzen möchte, wird nur ganze Kategorien von Dokumenten freigeben können. Damit verstoßen die Kassen aber gegen die Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts.

Für Arztpraxen und Krankenhäuser sind dagegen Landesdatenschutzbehörden zuständig. Diese gehen mit der Bundesbehörde konform, dass die Regelungen zur ePA nicht der DSGVO entsprechen. Klar ist auch, dass dem Gesetz nach die Krankenkassen datenschutzrechtlich für die ePA verantwortlich sind.

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Hackerangriff auf Uniklinik Düsseldorf: War der Ausfall der IT-Systeme vermeidbar?

Anfang September wurden 30 Server der Uniklinik Düsseldorf von Hackern lahmgelegt. Die Funktion der Klinik ist heute noch nicht vollständig wiederhergestellt. Ich habe mit Rüdiger Trost von F-Secure gesprochen. Er berät Krankenhäuser zu Sicherheitskonzepten.

Herr Trost, warum hat beim Angriff auf die Uniklinik Düsseldorf eigentlich kein Virenscanner angeschlagen?

Rüdiger Trost: Weil hier zunächst gar kein Trojaner im Einsatz war. Die Hacker haben eine kritische Sicherheitslücke im Programm Citrix NetScaler Gateway genutzt – ein häufig genutztes Programm, auch in Krankenhäusern – und sich in den Wochen zwischen Bekanntwerden der Lücke und ihrem Schließen Zugriff auf das System verschafft. Das geht mit ganz einfachen Mitteln. Über diesen Zugang haben sie sich dann z.B. einen normalen Benutzer angelegt und sich damit im Netzwerk bewegt.

Als die Klinik die Patches eingespielt hat, hätte sie kontrollieren müssen, ob zwischenzeitlich jemand eingedrungen ist.

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Keine Atempause, es geht voran …

Das Tempo der Spahn’schen Gesetzgebung ist legendär. Doch über das zunächst vielleicht erfrischende „Es geht voran“ hinaus, gibt es auch ein: „Geschichte wird gemacht“. Für die Diskussion, von wem und für wen, bleibt da wenig Zeit. Ein Kommentar.

Eine elektronische Patientenakte nach den Vorgaben des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) verstößt gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Das sagt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber. Na ja, dann wird das ja jetzt angepasst, denke ich.

Nichts wurde angepasst. Entgegen der Stellungnahme des obersten Datenschützers in Deutschland wurde das PDSG von den politischen Gremien durchgewunken. Wie kann das sein?

Quasi monatlich bringen Jens Spahn und sein ­Ministerium ein neues Gesetz auf den Weg. Ohne Atempause, immer weiter. Diese Gesetze behandeln hochkomplexe Sachverhalte und haben folgenreiche Auswirkungen auf das Gesundheitswesen. Schon vor Monaten wurden Befürchtungen laut, der Minister treibe damit Ärzte, Kliniken und Kassen vor sich her. Heute möchte man hinzufügen: Er treibt offensichtlich auch demokratische Entscheidungsstrukturen und die Gesellschaft vor sich her.

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Corona: Auf der Suche nach Lösungen für den Praxisbetrieb im Winter

Coronaschutzmaßnahmen sind in der Hausarztpraxis nicht leicht umzusetzen. Viele Behelfslösungen geraten mit Beginn der kalten Jahreszeit an ihre Grenzen. Luftfilter sollen den fehlenden Baustein „Luftaustausch“ im Sicherheitskonzept ersetzen können.

Maskengebot, Plexiglas-Spuckschutz, strenges Terminmanagement und Lüften – die Waffen eines Hausarztes, um Patienten und Mitarbeitende vor einer Infektion zu schützen, sind nicht viele. Und oft nicht ausreichend, um dem gesetzlichen bzw. eigenen Schutzansprüchen zu genügen, wenn die Praxis klein ist, die Patienten auch ohne Termine kommen oder die kalte Jahreszeit beginnt.

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Korruptionsverdacht: Vorgehen des Oberstaatsanwalt B. barg für manche Ärzte wohl auch Vorteile

Ein Oberstaatsanwalt, der in vorderster Front gegen Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen kämpfte, soll Kick-back-Zahlungen kassiert haben. Die Ermittlungen gegen Alexander B. sind in vollem Gange. Was passiert jetzt mit den Verfahren, die er selbst gegen Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser angestrengt hat?

Ganz kurz vor der Einstellung seines Verfahrens gegen Geldauflage sei sein Mandant gewesen, erzählt ein hessischer Medizinrechtsanwalt. Dann hörte der Niedergelassene von den schweren Korruptionsvorwürfen gegen genau jenen Oberstaatsanwalt, der gegen ihn ermittelt hatte: Über 15 Jahre hinweg soll dieser an den Gutachten, die er im Rahmen von Ermittlungen erstellen ließ, persönlichen Gewinn rausgeschlagen haben. Die Reaktion des Arztes – spontan und emotional: „Von dem lasse ich mir nichts sagen. Wir rollen alles noch mal auf!“

Doch bei manchen der Ermittlungsverfahren, die Oberstaatsanwalt Alexander B. geführt hat, könnte es für den Beschuldigten möglicherweise gar nicht vorteilhaft sein, wenn sein Verfahren wieder aufgegriffen würden.

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Der Oberstaatsanwalt, der die Ärzte kontrollierte – jetzt selbst im Visier der Justiz

Die Frankfurter Staatswanwaltschaft ermittelt wegen Korruptionsverdacht gegen einen Oberstaatsanwalt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt: Betrug und Korruption im Gesundheitswesen. In juristischen Kreisen spricht man von einem einmaligen Vorgang in der deutschen Justizgeschichte. In medizinischen Fachkreisen ist man erstmal sprachlos. Ein Kommentar.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ziehen – egal welchen Ausgang sie nehmen – Reputationsschäden nach sich. Diese Aussage hat der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. im Laufe seiner Karriere unzählige Male so oder ähnlich getroffen. Jetzt wird auf einmal gegen ihn ermittelt, gegen ihn, den Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Der Vorwurf, der ihn in U-Haft gebracht hat, lautet gewerbsmäßige Bestechlichkeit, systematische Korruption über 15 Jahre hinweg. Den Reputationsschaden trägt in diesem Fall auch die Justiz.

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Wenn ein Staatsanwalt, der gegen die Korruption kämpft, sich schmieren lässt

Der vielleicht bekannteste Streiter im Kampf gegen die Korruption im Gesundheitswesen ist selbst ins Visier der Justiz gerückt. Oberstaatsanwalt Alexander B. soll über viele Jahre Gutachtertätigkeiten an einen Unternehmer vermittelt haben und dafür bezahlt worden sein. In der Politik befürchtet man die Beschädigung des Ansehens der Justiz.

Bei dem laut einer Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am 23.07.2020 festgenommenen Beamten des höheren Justizdienstes handelt es sich offensichtlich um Alexander B., Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Der 53-jährige Beschuldigte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft, genauso wie ein weiterer Verdächtiger in dieser Sache.

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