Die Gesetze aus dem Gesundheitsministerium sorgen für breite Kritik von Datenschützern und Patientenverbänden. Der Arzt wird dabei zum Erfüllungsgehilfen. Ein Kommentar.
Eine Mega-Gesundheitsdatenbank soll im Huckepack des Digitale-Versorgung-Gesetzes von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn entstehen. Alter, Geschlecht, sozioökonomische Faktoren, Wohnort, Behandlungen und digitale Gesundheitsanwendungen der 73 Millionen gesetzlich Versicherten sollen einem „staatlichen Forschungsdatenzentrum“ zugeführt und ohne Zustimmung der Patienten für die Forschung verwendet werden. Am 7. November steht das Gesetz im Bundestag zum Beschluss. Empörung wurde erst kurz vorher laut.
Dabei ist das Kind an anderer Stelle – auch fast unbemerkt – schon erschreckend tief in den Brunnen gefallen: Das jüngst vom Bundestag beschlossene Implantateregister-Errichtungsgesetz EIRD verpflichtet Gesundheitseinrichtungen, Daten von Implantat-Empfängern zentralisiert speichern zu lassen und zur Nutzung freizugeben. Ab Januar 2020 reicht also ein neues Knie, um jede Kontrolle über die Weitergabe von Befund und Anamnese, Gewicht und Größe, Pilleneinnahme und Rauchverhalten zu verlieren.