#Kommentar: Zertifizierte Befugnis

Man solle das Kleingedruckte seiner Gesundheits­apps lesen, rät die Nachrichtenseite heise.de. Diese Apps werden vom Gesundheitsministerium bejubelt, von Instituten zertifiziert und bald von den Kassen erstattet – muss man da so misstrauisch sein? Ein Kommentar.

Richtig ist, dass medizinische Apps für ihre Erstattung in ein Verzeichnis des Bundesdienstes für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen werden müssen. So das Digitale-Versorgung-Gesetz. In diese Liste werden sie nur aufgenommen, wenn sie Anforderungen an Sicherheit, Funktion, Qualität sowie Datenschutz und -sicherheit erfüllen (und positive Versorgungseffekte aufweisen, aber das ist ein anderes Thema). In der Regel erfüllt diese allgemeinen Anforderungen, wer ein CE-Kennzeichen trägt.

Auch jetzt schon tragen viele Apps eine Reihe von Zertifikaten. Zum Bespiel auch ADA, eine Art digitaler Arzt, der mithilfe von KI vermutliche Diagnosen ermittelt. Ein Vorzeigeprojekt in enger Kooperation mit der Techniker Krankenkasse. Doch aus Sicht von Datenschützern hat sich die Zertifiziererei schon bei den elektronischen Gesundheitsakten als schlechter Witz entlarvt.

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