Wenn ein Staatsanwalt, der gegen die Korruption kämpft, sich schmieren lässt

Der vielleicht bekannteste Streiter im Kampf gegen die Korruption im Gesundheitswesen ist selbst ins Visier der Justiz gerückt. Oberstaatsanwalt Alexander B. soll über viele Jahre Gutachtertätigkeiten an einen Unternehmer vermittelt haben und dafür bezahlt worden sein. In der Politik befürchtet man die Beschädigung des Ansehens der Justiz.

Bei dem laut einer Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am 23.07.2020 festgenommenen Beamten des höheren Justizdienstes handelt es sich offensichtlich um Alexander B., Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Der 53-jährige Beschuldigte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft, genauso wie ein weiterer Verdächtiger in dieser Sache.

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Systemkritik bei Corona-Protesten darf nicht ärztlich bemäntelt werden

Die Ärztekammern sollten auf die Instrumentalisierung des Berufsstandes im Rahmen der Coronaproteste reagieren. Denn die Rolle von Ärztinnen und Ärzten, die eine Ablehnung der Coronamaßnahmen politisieren, ist kritisch zu sehen. Dazu habe ich mit Professor Dr. med. Drs. Eckhard Nagel gesprochen.

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Kurzarbeit in Arztpraxen: Wie drei Corona-Monate auf die Zahlen der bedrohten Beschäftigten wirken

Offenbar parallel zur gefühlten Bedrohung durch das Virus schnellte die Anzahl der Kurzarbeitsanzeigen in der Gesundheitsversorgung in März und April steil nach oben. Im Mai spiegelte sich dann die beginnende Rückkehr zur Normalität in den Zahlen.

Bevor Betriebe ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken können, müssen sie bei der Bundesagentur für Arbeit eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Ob dann alle Beschäftigten, für die das erfolgt ist, tatsächlich auch verkürzt arbeiten und Kurzarbeitergeld (KuG) für sie beansprucht wird, lässt sich allerdings erst mit deutlicher Verzögerung feststellen, da die Arbeitgeber bis zu drei Monate Zeit für die Abrechnung haben. Trotzdem sind die Zahlen der Beschäftigten, für die KuG beantragt wird, natürlich aussagekräftig, was die weitere Entwicklung betrifft.

Auf meine Anfrage von hat die Bundesagentur ihre aktuellen Zahlen mit Blick auf Arztpraxen aufgeschlüsselt – nach Art der Praxis, Anzahl der betroffenen Beschäftigten und nach Bundesland.

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TI-Störung: Ärzteschaft verärgert über gematik

Seit Ende Mai sorgt ein Konfigurationsfehler in der TI für Störungen in der Anbindung. Die gematik reagierte langsam, die KBV verärgert, die Ärzte je nach Betroffenheit. Ein besorgniserregender Lackmustest für Kommendes.

Mehrere Wochen nach dem Eintreten der Störung durch einen Konfigurationsfehler in der zentralen Telematik-Infrastruktur (TI) können sich weiterhin nicht alle Praxen mit der TI verbinden. Der Fehler wirkt sich in erster Linie auf das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) aus, kann aber auch Funktionen wie den eArztbrief oder die Übertragung der Quartalsrechnung betreffen. Der Betreibergesellschaft gematik zufolge löste ein fehlerhafter Wechsel des Vertrauensankers, der für die Auflösung von Namen in IP-Adressen notwendig ist, die Störung aus.

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Maskenpflicht aus Ärztesicht: Von voller Zustimmung bis zur rechtswidrigen Ablehnung

Wie sinnvoll das Tragen einer Maske im Alltag ist, wird von Ärzten unterschiedlich bewertet. Das Spektrum der Ablehner reicht von Uninformierten über Abwäger bis zu Ausstellern von berufsrechtswidrigen Blanko-Attesten.

„Liebe Patienten, fühlen Sie sich auch unwohl, wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen?“, fragte eine chirurgische Praxis aus Sachsen-Anhalt ihre Follower auf Facebook. „Kommen Sie bei uns vorbei und Sie erhalten nach einer kurzen Untersuchung ein Attest, dass Sie vom Tragen des MNS befreit.“ Dann bedankte sich die Praxis bei der KV Baden-Württemberg, die dies auf ihrer Homepage legitimieren würde.

Die KV zeigte sich „einigermaßen überrascht“. Voraussetzung für ein solches Attest sei selbstverständlich auch in Baden-Württemberg ein triftiger medizinischer Grund.

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Zwanghaft ist nicht klug

Lassen sich gute Lösungen erzwingen? Eine verpflichtende Corona-App ist auf jeden Fall so kontraproduktiv wie die Zwangsrekrutierung von medizinischem Personal. Ein Kommentar.

Wer einem Infizierten nahe war, bevor dieser selbst von seiner Infektion wusste, kann nachträglich darüber informiert werden. So lassen sich Infektionsketten unterbrechen. Eine Technik, die das leistet, nennt sich PEPP-PT und wurde gerade auf europäischer Ebene entwickelt. Sie soll in verschiedene Apps einzubauen sein. Damit die Idee funktioniert, müssen allerdings geschätzt 50 Millionen Bundesbürger eine solche App installieren. Das ist viel.

Jetzt tobt die Diskussion, wie sich das erreichen lässt. Die Positionen reichen von „Vertrauen und Solidarität als Motivationsbegründer“ und „Zwangsverpflichtung-sonst-keine-Lockerungen“. Irgendwo dazwischen liegt noch die „gezwungene Freiwilligkeit“, nämlich die Zwangseinspielung der App mit Opt-out-Möglichkeit.

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Die letzten im System beißen wie immer die Hunde

Das vielleicht beste Gesundheitssystem der Welt entdeckt gerade seine Mängel – von denen man doch schon lange weiß. Wir hatten nur verdrängt, dass falsche Zielsetzungen gravierende Folgen haben können. Ein Kommentar.

Der Notstand durch Corona ist nicht gottgegeben. Dass es auch bei uns zu wenig Krankenhausbetten, Pflegekräfte, Desinfektionsmittel und bald auch Medikamente gibt, liegt unbestreitbar an der überwältigenden Infektionsentwicklung. Ein Mangel ist aber auch haus­gemacht.

Es wird schon gut gehen, haben wir gedacht. Schließlich hat Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme. Das stimmt. Richtig ist aber auch: In der Gesundheitspolitik gilt schon seit Längerem Kostenreduzierung als Maxime.

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