Neuer Tarifvertrag für MFA – Gehaltssprung von 400 Euro möglich

In bestimmten Konstellationen kann der seit dem 1. Januar 2021 geltende Tarifvertrag für MFA zur Folge haben, dass Mitarbeitenden beachtliche Gehaltszuwächse zustehen. Ein Grund zum Ärgern?

Ein Leser aus Süddeutschland hat sich an Medical Tribune gewandt mit einer Frage zum neuen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte. Ende 2020 habe er seiner Mitarbeiterin der Tätigkeitsgruppe V noch 3364,93 Euro Brutto monatlich überwiesen. Seine Frage: Ob er der Mitarbeiterin jetzt tatsächlich 3761,82 Euro zahlen müsse, wie im Vertrag aufgeführt? Das sei keine Erhöhung von 6 %, wie von den Tarifparteien angekündigt, sondern von 12 %! 

So wird die Erfahrung der MFA auf einmal aufgewertet

Die Rechnung des Arztes ist richtig. Verantwortlich für diesen deutlichen Gehaltssprung ist eine der anderen Neuerungen, die der jetzt geltende Tarifvertrag über die 6 % Gehaltssteigerung hinaus mit sich bringt. Diese bedeutet nämlich für die Mitarbeiterin, die schon 30 Berufsjahre vorzuweisen hat, dass sie nicht mehr wie seit ihrem 17. Berufsjahr in der fünften Stufe eingruppiert wird. Durch die Neueinführung weiterer Berufsjahresgruppen findet sie sich auf einmal in der achten Gehaltsstufe wieder, die mit dem 29. Berufsjahr beginnt. 

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