Für Ärzte ein No-Go: So verboten ist WhatsApp in Praxis und Krankenhaus

„Ich schick dir das mal schnell.“ WhatsApp ist im Alltag für viele nicht mehr wegzudenken. Dass einem auch im beruflichen Kontext mal schnell eine Nachricht rausrutscht, ist klar – machen doch alle! Erlaubt ist das nicht. Aber wie verboten ist es? Gibt es Möglichkeiten, den Messenger gesetzeskonform einzusetzen?

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Fragt man in Arztpraxen oder Krankenhäusern nach WhatsApp, wird abgestritten. Jedes „Kind“ weiß, dass das aus Datenschutzgründen nicht erlaubt ist! Doch mit gleicher Selbstverständlichkeit wird signalisiert: Natürlich schickt man dem Kollegen bei Bedarf mal schnell „eine App“, wie manche sagen, oft sogar ganz regelmäßig. Immerhin sind in Deutschland rund 70 % der Bevölkerung an diesen Dienst gewöhnt. Rechnet man Säuglinge und Greise raus, kann man eigentlich von „allen“ sprechen.

Damit verbucht WhatsApp einen entscheidenden Vorsprung für sich: Mit dieser App erreicht man tatsächlich „alle“: Sohn, Oma, Nachbarin und eben auch den Oberarzt bzw. Praxischef. Und das ganz ohne Investition – was im Privaten täglich genutzt wird, muss im Arbeitsleben nicht mehr mühsam geschult werden. Und die App hat auch schon jeder, wie praktisch!

Und wer sollte den unerlaubten Kommunikationsweg melden? Nicht nur, dass man damit das eigene Nest beschmutzen würde – wie beliebt macht man sich, wenn man den Kollegen das hilfreiche Tool wegnimmt?

Obwohl also jeder Bescheid weiß, hatte das bislang keine Konsequenzen. Das könnte sich allerdings bald ändern, sagt Helmut Eiermann, stellvertretender Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz. Nachdem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai ihren ersten Geburtstag gefeiert hat, könne man jetzt sozusagen dabei zusehen, wie die Bereitschaft der Aufsichtsbehörden wächst, das neu geschaffene Instrumentarium inklusive der Bußgelder anzuwenden.

Noch würden die Behörden einen Übergang zugestehen, man weiß, dass Gesundheitseinrichtungen in einem schwierigen Umfeld agieren. Doch die Scheu, in Gerichtsverfahren einzusteigen, sinke. Statt wie bislang auf Gespräche und mittelfristige Verbesserungen zu setzen, werde es bald plakative Einzelfälle geben, auch im Gesundheitswesen.

Datenschützer Eiermann spricht im Besonderen von drei problematischen Bereichen beim Einsatz von WhatsApp im beruflichen Umfeld.

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